Ein qualifizierter Mietspiegel ist gem. § 558d BGB ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
Derzeit führt das Marktforschungsinstitut TNS Deutschland im Auftrag der Landeshauptstadt München für den Mietspiegel 2017 eine telefonische Umfrage unter den Mietern Münchens u.a. zu Mietzins und Wohnungsgröße durch
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Mietspiegel.html