Nach Auffassung des Obersten Bayerischen Landesgerichts (BayObLG) muss ein Grundstückseigentümer einen Überbau eines Nachbargrundstücks mit Wärmedämmung (WDVS) nicht dulden, wenn eine alternativ in Betracht kommende Ausführung als Innendämmung mit vertretbarem Aufwand appliziert werden kann – BayObLG, Urteil vom 01. Oktober 2019 – 1 ZRR 4/19.
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