Bauwerksprüfung und Bauwerksdiagnostik
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der Bauwerksprüfung und Bauwerksdiagnostik bilden erdberührte Bauteile und Bauwerke aus Beton und Stahlbeton. Nachfolgend eine Übersicht von uns zum Einsatz gebrachter zerstörungsfreier (zfP) und zerstörender Prüfverfahren und angebotener Laboruntersuchungen.
- Einschätzung der Betonqualität mittels Rückprallhammer gem. DIN EN 12504-2
- Bestimmung der Betondeckung mittels Magnetfeldmessung
- Ortung von Verdachtsbereichen aktiver Korrosion mittels Potentialfeldmessung
- Ermittlung der Druckfestigkeit gem. DIN EN 12390
- Bewertung der Druckfestigkeit gem. DIN EN 13791
- Bestimmung der Karbonatisierungstiefe mittels Indikator Phenolphtalein gem. DIN EN 14630
- Bestimmung des Chloridgehalts
- Ermittlung der Oberflächenzugfestigkeit mittels Haftzugprüfung gem. DIN 1048-2
- Bestimmung des Feuchtegehalts mittels Darren gem. DIN EN ISO 12570
- Sichtinspektion mittels UAS (Unmanned Aircraft System)
- Aktive Thermographie gem. DIN EN 17119
- Endoskopie
- Mikrobiolgische Diagnostik gem. DIN ISO 1600
Prüfpflicht und Verkehrssicherungspflicht
Eine Prüfpflicht für Bauwerke gilt gem. DIN 1076 in Deutschland nur für Ingenieurbauwerke, andere Bauwerke sind davon ausgenommen. Jedoch besteht grundsätzlich für alle Bauwerke, neben einer zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht aufgrund Schadenersatzpflicht aus § 823 BGB, Haftung des Grundstückbesitzers aus § 836 BGB bzw. Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen aus § 838 BGB, eine öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht, die sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen ergibt. So müssen beispielsweise in Bayern gem. Art 14 Abs. 1 BayBO und in Berlin gem. Art. 16 Abs. 1 BauO Bln bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden, nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke verkehrssicher sein.
Neben der Instandsetzung kommt deshalb in der gutachterlichen Praxis dem Schutz von Bauteilen zentrale Bedeutung zu, lassen sich doch durch Inspektion und Wartung Schäden frühzeitig erkennen, Gefahren abwehren und die Verkehrssicherung gewährleisten und somit die Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken garantieren.