Der Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (wir berichteten) verabschiedet. Künftig werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB geregelt sein. In Kraft treten wird das Gesetz zum 1. Januar 2018.