Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf zur Novellierung der Bauordnung (BauO NRW) gebilligt. Dieser sieht unter anderem die Möglichkeit der Duldung von sog. Schwarzbauten vor. So können gem. § 61 Abs. 7 BauO NRW die Bauaufsichtsbehörden den Fortbestand einer derartigen Anlage künftig dulden, wenn diese vor 1960 errichtet wurde, seitdem nicht geändert oder in ihrer Nutzung geändert wurde, die Bauaufsichtsbehörden seit mindestens 10 Jahren Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der baulichen Anlage haben und von der baulichen Anlage keine Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgeht.