Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Demnach soll u.a. mit der Schaffung eines § 13b BauGB die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglicht werden. Ferner wird mit einem neu geschaffenen § 6a BauGB mit „Urbanes Gebiet“ ein neuer Baugebietstyp eingeführt, der es Kommunen ermöglichen soll, auch in stark verdichteten städtischen Gebieten und Gewerbegebieten Wohnungsbau zuzulassen.