Mit heutigem Datum muss die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand im Oberschwellenbereich in elektronischer Form, der sogenannten E-Vergabe, erfolgen. Dies betrifft Angebote ebenso wie Teilnahmeanträge und Interessenbekundungen. Fortan ist die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen > EUR 221.000 bzw. > EUR 144.000 bei Aufträgen einer obersten Bundesbehörde elektronisch auszuschreiben. Bei der Vergabe von Bauaufträgen und Konzessionen liegt der Grenzwert bei Aufträgen >EUR 5.548.000 – Richtlinie 2014/24/EU