Der Bayerische Landtag hat in seiner 135. Plenarsitzung am 26. Juni 2018 das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Die Änderungen umfassen dabei unter anderem die Anforderungen an eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) und eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) von Bauprodukten. In Kraft treten wird das Gesetz zum 1. September 2018 – Bayerischer Landtag, Drucksache 17/22913