Ist bisher für die Bemessung der Grundsteuer der Einheitswert eines Grundstücks maßgeblich, so soll einem Gesetzentwurf der Länderfinanzministerkonferenz zu Folge sich diese künftig am Verkehrswert eines Grundstücks orientieren. Da die Grundsteuer bei vermietetem Immobilieneigentum über die Betriebskosten umgelegt wird, würde sich demnach für Vermieter nicht unmittelbar etwas ändern. Anders verhielte es sich bei selbstgenutzten Immobilien.