Nach Auffassung des LG Berlin ist die sogenannte Mietpreisbremse und damit die Regelung des § 556d BGB verfassungswidrig. Demnach liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor und damit ein Verstoß read more…
Nach Auffassung des LG Berlin ist die sogenannte Mietpreisbremse und damit die Regelung des § 556d BGB verfassungswidrig. Demnach liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor und damit ein Verstoß read more…