Immobiliencheck vor Immobilienkauf
Allzu oft stellt sich im Rahmen der Prüfung von Makler-Exposés heraus, dass die angegebenen Flächen und damit Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenberechnung) den tatsächlichen bzw. genehmigten Flächen nicht entsprechen. Ist die tatsächlich genutzte Wohnfläche größer als die zu dauerhaften Aufenthaltszwecken genehmigte Fläche, liegt baurechtlich ein Schwarzbau vor, verbunden mit dem Risiko möglichen Rückbaus. Typisches Beispiel für Schwarzbauten sind dabei zu Wohnzwecken genutzte Räume im Kellergeschoss oder Dachraum, die nach jeweiliger Landesbauordnung nicht zu dauerhaftem Aufenthalt genehmigt bzw. genehmigungsfähig sind. Insbesondere in Metropolen wie Berlin, München oder Wien keine Seltenheit.
Vor einem Immobilienerwerb sollte deshalb neben der bautechnischen Prüfung und damit insbesondere der Prüfung ob möglicher Feuchteschäden im Bereich erdberührender Bauteile, immer eine baurechtliche Prüfung ob der Genehmigung bzw. Genehmigungsfähigkeit der Immobilie durch einen Bau- und Immobiliensachverständigen erfolgen.
Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Traumimmobilie.