Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erwartungsgemäß entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Art.4 Abs.2 und Art.6 Abs.1 der Richtlinie 89/106 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte weiterlesen…