Nach Auffassung des BGH betrifft die Auswahl eines Bodenbelags die Gestaltung von Sondereigentum und steht demnach im Belieben eines jeweiligen Sondereigentümers. Hintergrund war die Frage, inwieweit ein Teppichboden durch Laminat weiterlesen…
Nach Auffassung des BGH betrifft die Auswahl eines Bodenbelags die Gestaltung von Sondereigentum und steht demnach im Belieben eines jeweiligen Sondereigentümers. Hintergrund war die Frage, inwieweit ein Teppichboden durch Laminat weiterlesen…