Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) bemisst sich der Rückforderungsanspruch einer Schenkung bei Verarmung des Schenkers am Wert des geschenkten Gegenstands und den Früchten, die der Beschenkte daraus gezogen hat. Im weiterlesen…
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) bemisst sich der Rückforderungsanspruch einer Schenkung bei Verarmung des Schenkers am Wert des geschenkten Gegenstands und den Früchten, die der Beschenkte daraus gezogen hat. Im weiterlesen…