Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nach Auffassung des BGH als wucherähnliches Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Kaufpreis vom Verkehrswert um über 90% differiert. Im weiterlesen…
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nach Auffassung des BGH als wucherähnliches Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Kaufpreis vom Verkehrswert um über 90% differiert. Im weiterlesen…