Nach Auffassung des BGH führt der Umstand, dass zwischen dem Kaufpreis einer Immobilie und deren Verkehrswert lediglich ein auffälliges, nicht aber grobes Missverhältnis besteht, auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit, wenn weiterlesen…
Nach Auffassung des BGH führt der Umstand, dass zwischen dem Kaufpreis einer Immobilie und deren Verkehrswert lediglich ein auffälliges, nicht aber grobes Missverhältnis besteht, auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit, wenn weiterlesen…