Wertermittlung von Immobilien
Im Bereich der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstatten wir neben Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten sowie Gutachten zur Ermittlung des gemeines Werts und des beizulegenden Zeitwerts auch Marktwertgutachten nach internationalen Standards.
- Verkehrswert iSd. § 194 BauGB
- Beleihungswert iSd. § 16 PfandBG
- Gemeiner Wert iSd. § 9 BewG iVm § 182 BewG
- Beizulegender Zeitwert iSd. § 255 Abs.4 HGB
- Fair Value iSd IFRS 13, IAS 16, IAS 40
- Marktwert nach int. Standards (IVSC, RICS, TEGoVA)
Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit bildet die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie dinglicher Rechte für steuerliche Zwecke. Neben der Bewertung von Wohn- und Büroimmobilien verfügen wir über ausgewiesene Expertise in der Bewertung von Sonderimmobilien (u.a. in den Branchen Automobil, Energie, Landwirtschaft, Krankenhaus und Pharma, Hotellerie und Tourismus).
Daneben erstatten wir Gutachten zu Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 Abs. 2 BGB sowie Gutachten zu Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen iSd § 559 BGB, sind im Bereich des öffentlichen Baurechts und des Wohnungseigentumsrechts beratend tätig und führen Due Diligence-Prüfungen durch.
Verkehrswertgutachten iSd § 194 BauGB
Die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und damit die Erstattung von Verkehrswertgutachten iSd 194 BauGB ist in der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) geregelt. Unterschieden werden gem. § 15 ff. ImmoWertV mit dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren drei normierte Verfahren nach denen der Wert eines Grundstücks oder dessen Bestandteile bzw. damit zusammenhängte Rechte und Lasten bestimmt werden. Der Verkehrswert gem. § 194 BauGB ist dabei als jener Preis definiert, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sowie der Lage eines Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Wertermittlung zu erzielen wäre.
Typische Anlässe für die Ermittlung des Verkehrswerts iSd § 194 BauGB
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften iSd § 2042 Abs.1 BGB
- Auseinandersetzung von Zugewinngemeinschaften iSd § 1363 BGB
- Übertragung von Grundstücken iSd § 311b Abs.1 BGB
- Verfügungen über Grundstücke iSd § 1821 Abs.1 Nr.1 BGB
Bauernhaus, Landkreis Miesbach
Wohn- und Geschäftshaus München, Schwabing
Beleihungswertgutachten iSd § 16 PfandBG
Die Beleihungswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und damit die Erstattung von Beleihungswertgutachten iSd 16 PfandBG ist in der Beleihungswertverordnung (BelWertV) geregelt. Der Beleihungswert (Mortgage Lending Value – MLV) ist Grundlage für die hypothekarische Beleihung und dient Kreditinstituten sowie Versicherungen als Sicherheitenwert. Er unterscheidet sich vom Verkehrswert derart, dass er keinen stichtagsbezogenen sondern einen zeitraumbezogenen Wert darstellt. Der Beleihungswert ist gem. § 3 Abs. 1 BelWertV ist dabei jener Wert bzw. Preis einer Immobilie, der unabhängig von vorübergehenden konjunktur- oder spekulationsbedingten Schwankungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr während der Dauer einer Beleihung voraussichtlich zu erzielen wäre.
Marktwertgutachten nach int. Standards
Neben der Immobilienbewertung im Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren und damit der Erstellung von Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB ermitteln wir den Marktwert von Immobilien auch nach int. Standards (IVSC, RICS, TEGoVA). Unser Fokus liegt dabei neben den klassischen Anlageimmobilien auf Hotelimmobilien.
TÜV-zertifizierte Immobiliengutachter
Ob zur Kreditbesicherung, zu bilanziellen bzw. steuerlichen Zwecken oder zur bloßen Feststellung von Vermögenswerten – verlassen Sie sich bei der Wertermittlung von Immobilien auf unsere langjährige Erfahrung als Gutachter in der Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, auf unsere geprüfte Kompetenz als TÜV-zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Wir geben unser Wissen weiter
Sie sind Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Vertreter einer Liegenschaftsbehörde und haben Interesse an Fortbildung im Bereich Wertermittlung von Grundstücken und damit zusammenhängender Rechte? Dann freuen wir uns auf ein persönliches Kennenlernen im Rahmen unseres Engagements in der anerkannten Fortbildung.