Gerade im Zusammenhang mit Immobilienerbschaften oder dem Kauf einer Immobilie fällt manchem Eigentümer beim Blick in die Versicherungsunterlagen auf, dass der ursprünglich versicherte Zustand der eigenen Immobilie mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht identisch ist. Wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts von einem einstöckigen Anwesen mit Scheune die Rede ist, im Rahmen von Umbaumaßnahmen das Anwesen zwischenzeitlich um einen Anbau oder ein Vollgeschoss erweitert wurde und die Scheune einer Doppelgarage gewichen ist. Um die möglichen Folgen einer Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden, ist die Ermittlung des Versicherungswertes durch einen Sachverständigen einer Immobilie indiziert.