Baden-Württemberg und Hessen haben in der heutigen Sitzung des Bundesrates einen gemeinsamen Gesetzesantrag gestellt. Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es, die Vergabe von Immobiliendarlehen in Deutschland nicht an strengere Voraussetzungen zu knüpfen als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.